An die Hundehalter
An die Hundehalter!
Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Beschwerden ein, dass Gehwege sowie öffentliche Flächen und Plätze durch Hundekot stark verunreinigt werden.
Gerade in letzter Zeit waren vor allem auch die Grünstreifen entlang des Sportplatzes an der Jahn- und an der Ostlandstraße sehr stark betroffen. Für Fußgänger und Personen, welche die Grünflächen mähen, sind diese „Hinterlassenschaften“ ein sehr großes Ärgernis.
Wir bitten die Hundehalter beim Ausführen ihrer Hunde unbedingt die nachstehende Regelung in der Polizeiverordnung der Gemeinde Hardt zu beachten. Eltern werden gebeten, ihre Kinder, welche auch gelegentlich die Tiere ausführen, entsprechend anzuweisen.
§ 13 Verunreinigung durch Hunde
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- oder Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Ein Nichtbeachten dieser Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass auf dem Rathaus Beutel zur hygienischen Entsorgung der Exkremente kostenlos erhältlich sind. Außerdem sind inzwischen über das gesamte Gemeindegebiet verteilt, Behälter für Hundekotbeutel (sogenannte „Dog Stations“) aufgestellt. Die Standorte dieser Behälter sind:
Am Friedhofweg (zwischen Reutebachstraße und Finkenweg), am Theilenweg (beim Theilenwald), am Oberhardtweg beim alten Wasserreservoir, am Oberhardtweg (bei der Abzweigung zum Mönchhof), am Neubauernweg (nach Getränke Storz Richtung Oberhardtweg) und am Neubauernweg (Ecke Neubauernweg/Königsfelder Straße), an der Mariazeller Straße (bei der Trafostation Landelhof), an der Weilerstraße (am Ortsausgang) und am Ende des Obertischneckwegs am Waldrand. Ein weiterer Standort ist im neuen Gewerbegebiet geplant.
Wir bitten die Hundehalter um Beachtung und Rücksichtnahme.
Gemeindeverwaltung