Kanal-Rückstau vermeiden


Kanal-Rückstau vermeiden

Im Frühjahr und Frühsommer treten erfahrungsgemäß starke und für das öffentliche Kanalnetz mitunter problematische Kurzzeitregen auf. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Wasserspiegel im Kanal so hoch steigt, dass das Wasser nicht nur aus den Schachtdeckeln und Straßeneinläufen auf die Straße dringt, sondern über die Hausanschlussleitung auch in die angrenzenden Gebäude.

Es ist deshalb besonders wichtig, dass dort, wo Kellerräume mit Bodenabläufen und Waschmaschinenanschlüssen oder gar Räume mit Toiletten und Waschbecken tiefer als die Straßenoberfläche (sog. Rückstauebene) liegen, wirksame Rückstausicherungen (fäkaliensicher) eingebaut sind.

Die technischen Bestimmungen hierfür sind in der DIN 1986 zusammengefasst. Nach diesen Vorschriften und aufgrund der erlassenen Abwassersatzung der Gemeinde Hardt können keine Haftungsansprüche der Grundstückeigentümer gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden, falls Rückstauschäden eintreten.

Gemäß § 20 der örtlichen Abwassersatzung hat sich jeder Grundstückseigentümer eigenverant-wortlich und selbst gegen einen Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz zu schützen.

Die Gemeindeverwaltung Hardt empfiehlt daher allen Hauseigentümern im eigenen Interesse entsprechende fäkaliensichere Rückstausicherungen einzubauen und diese laufend zu überwachen und zu warten.