Neue Zugangsregelung für das Rathaus
24.03.2022
Neue Zugangsregelung für das Rathaus
Der Zutritt zum Rathaus ist ab sofort wieder ohne 3G-Nachweis möglich und die Eingangstüren sind geöffnet.
Beim Betreten des Rathauses ist aber weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske tragen. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum vollendenten fünften Lebensjahr und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Wir bitten um Beachtung!
Gemeindeverwaltung