Maskenpflicht beim Betreten des Rathauses
07.04.2022
Maskenpflicht beim Betreten des Rathauses
Wir bitten die Bürgerschaft beim Betreten des Rathauses weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske oder vergleichbare Maske) zu tragen.
Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum vollendenten fünften Lebensjahr und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Gemeindeverwaltung