Maskenpflicht beim Betreten des Rathauses


Maskenpflicht beim Betreten des Rathauses

Wir bitten die Bürgerschaft beim Betreten des Rathauses weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung  (FFP2-Maske oder vergleichbare Maske) zu tragen.

Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum vollendenten fünften Lebensjahr und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Gemeindeverwaltung