Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für die neue Grundsteuerreform
01.07.2022
Die durch den Gutachterausschuss neu ermittelten Bodenrichtwerte für den Landkreis Rottweil sind ab sofort im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw (Bodenricht-wertinformationssystem Baden-Württemberg) oder als Link auf der Homepage der Gemeinde Hardt einsehbar. Der Bodenrichtwert wurde sowohl für städtebauliche Zwecke als auch für die Berechnung der Grundsteuerreform neu gefasst.
Die jeweils zuständigen örtlichen Finanzämter sind für die Bürgerinnen und Bürger bei Fragen erreichbar - sowohl telefonisch als auch in den vorher zu vereinbarenden Sprechstunden. Für Fragen kann auch das Kontaktformular des jeweiligen Finanzamts unter https://kontakt.fv-bwl.de genutzt werden.