Bewerber für die Wahl der Jugendschöffen gesucht
Bewerber für die Wahl der Jugendschöffen gesucht
Die Amtszeit für die gewählten Jugendschöffen (Geschäftsjahre 2019 bis 2023) endet am 31.12.2023.
Die Gemeindeverwaltung erstellt deshalb für die neue Amtsperiode von 2024 bis 2028 eine neue Vorschlagsliste zur Neuwahl der Schöffen. Die Jugendschöffen arbeiten ehrenamtlich bei der Jugendkammer und dem Jugendschöffengericht.
Neben der deutschen Staatsangehörigkeit müssen Schöffen bei Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) das 25. Lebensjahr vollendet haben, dürfen jedoch nicht älter sein als 69 Jahre. Sie müssen in der Gemeinde wohnhaft sein, in der sie für das Ehrenamt vorgeschlagen werden. Jugendschöffen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Bürgerinnen und Bürger, die an der Übernahme eines Amtes als Jugendschöffe interessiert sind, können sich bis 14.04.2023 an die Gemeindeverwaltung, Herrn Harry Bernhardt unter Telefon 07422/9588-12 oder Email: harry.bernhardt@hardt-online.de wenden.
Gemeindeverwaltung