Energie & Wirtschaft

Gewerbegebiet II Nord

Informationen zum Gewerbegebiet II Nord

Allgemeines

Das Gewerbegebiet II Nord liegt am nordöstlichen Siedlungsrand der Gemeinde Hardt und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 8,2 ha. Nach Abzug der Verkehrs- und öffentlichen Grünflächen verbleiben ca. 5,1 ha als Baufläche. Mit der Erschließung des Gewerbegebietes wird Gewerbetreibenden wieder die Möglichkeit geboten, sich auf dem Hardt anzusiedeln bzw. ihren Standort zu erweitern.

Zum Bebauungsplan GE II - Nord

Bebauungsplan-Entwurf Gewerbegebiet 2 Nord

Städtebauliche Planungen

GEII Nord städteb. Entwurf

Das Gewerbegebiet ist auf eine möglichst geringe Umweltauswirkung ausgelegt. Die Erschließungsstraße zweigt zunächst von der Sulgener Straße (K 5531) ab, wovon über eine Linksabbiegespur die Erschließung in Form einer Stichstraße mit Wendemöglichkeit abzweigt. Außer den Baufeldern befinden sich im Gebiet auch öffentliche Grünflächen mit Retentionsmulden, um unbelastetes Niederschlagswasser abzuleiten und versickern bzw. verdunsten zu lassen. Im Norden und Osten des Gebietes wird die Ausbildung eines naturnahen Waldrandes, der einen Beitrag zur Vermeidung von Windwurf leistet, angestrebt. Die Erschließungsstraße ist in Form einer Allee begrünt, was zu einer Gliederung und Durchgrünung des Gebietes beiträgt. Als Abgrenzung zur bestehenden Bebauung westlich des Gewerbegebietes wurde ein Erdwall mit Randeingrünungen erstellt. Zu einer weiteren ökologischen Aufwertung trägt die im Bebauungsplan festgelegte Dachbegrünung bei. Insgesamt wird mit der Umsetzung des Gewerbegebietes die Absicht verfolgt, ein ökologisch hochwertiges Gewerbegebiet zu erstellen und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel umzusetzen.

Art der baulichen Nutzung

Es erfolgt die Festsetzung als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO. Aufgrund der dezentralen siedlungsstrukturellen und verkehrlichen Lage sowie zur Vermeidung einer Funktionsstörung in Bezug auf Einzelhandelsbetriebe in der zentralen Siedlungsstruktur der Gemeinde werden Einzelhandelsbetriebe aller Art im Plangebiet grundsätzlich ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Ansiedlung von Tankstellen mit zugehörigem Tankshop als auch von Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Außerdem sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter unzulässig.

Umweltbericht

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde auch ein Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung und Eingriffs-/Ausgleichsbilanz erstellt. Neben den bereits erwähnten Maßnahmen innerhalb des Plangebietes wie Rückhaltung des anfallenden Niederschlagwassers, Dachbegrünungen, Eingrünungsmaßnahmen und Aufbau eines naturnahen Waldrandes ist auch eine Maßnahme außerhalb des Plangebietes vorgesehen. Hierzu wird ein Waldgebiet auf einer Fläche von 3,4 ha wiedervernässt und aus der forstwirtschaftlich orientierten Nutzung genommen. Nach Durchführung der planinternen und –externen Kompensationsmaßnahmen ergibt sich eine geringfügig rechnerische Überkompensation. Die durch das Vorhaben entstandenen Eingriffe können daher im rechtlichen Sinne als ausgeglichen betrachtet werden.

Ihr Ansprechpartner

Herr
Michael Moosmann
Bürgermeister