Stromversorgung

Grund-und Ersatzversorger

Grund- und Ersatzversorger

Gemäß § 36 (Abs. 2) EnWG ist ein Grundversorger das Unternehmen, dass für den Zeitraum der nächsten drei Kalenderjahre (2022-2024) festgestellt und gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt wurde.

Gemäß danach sind für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 die Gemeindewerke Hardt Grundversorger im Netzgebiet der Gemeinde Hardt.