Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen wollen (diese wird dann laut Straßenverkehrs-Ordnung "mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen"), benötigen Sie dafür eine spezielle Erlaubnis.

Die benötigte Erlaubnis kommt insbesondere für motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern, Rennen mit Kraftfahrzeugen, Rallye-Sonderprüfungen, Oldtimer-Veranstaltungen, Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern, Umzüge, Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen und Märkte in Frage.

Tipp: Die Durchführung einer größeren Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum bedarf sorgfältiger Planung und Durchführung (Sicherheits-, Umweltschutzmaßnahmen). Es wird daher empfohlen, die Details – welche je nach Veranstaltungstyp stark differieren können – mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Rottweil zu besprechen.

Hinweis: Wenn Sie öffentliche Verkehrsflächen anderweitig über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach dem Straßengesetz darstellen.

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zuständige Stelle
  • die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, an dem die Veranstaltung beginnt: Stadtverwaltung oder Landratsamt
  • wenn die Veranstaltung (zum Beispiel ein Radrennen) auch in ein anderes Bundesland führt:
    das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Veranstaltung beginnt
  • wenn die Veranstaltung von einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg führt:
    das Regierungspräsidium, dessen Bezirk zuerst befahren wird
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Voraussetzungen
  • Die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr vereinbaren.
  • Die Strecken sind geeignet.
  • Sie haben ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
  • Ein Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch.
  • Es besteht ausreichender Versicherungsschutz.
  • Andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.
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Verfahrensablauf
Die Erlaubnis kann schriftlich oder per Fax bei der Straßenverkehrtsbehörte im Landratsamt Rottweil formlos beantragt werden. Die Straßenverkehrsbehörde wird in der Regel gemeinsam mit dem Veranstalter, der Gemeinde, den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen und der Polizei die Genehmigungsvoraussetzungen erarbeiten, die dann in Bescheidform – einschließlich Auflagen und Bedingungen – an den Veranstalter ergehen.
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Erforderliche Unterlagen
  • vollständiger Antrag dazu gehören auch notwendige, weitere Unterlagen wie z.B. Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen
  • Nachweis Haftpflichtversicherungsschutz
  • RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
    Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkblatt MVAS 99 verfügen.
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Frist/Dauer
Anträge sind frühzeitig vorher zu stellen. So sind weitere Stellen, z. B. neben der Gemeinde ggf. auch die Polizei, das Straßenbauamt, Linienverkehrsunternehmen und andere Straßenverkehrsbehörden zu hören und verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen.
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Bearbeitungsdauer

Je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung: bis zu zwei Monaten

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Kosten/Leistung
Die Gebühren richten sich nach der Größe der Veranstaltung/dem Arbeitsaufwand.
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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen

Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis.

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Zugehörigkeit zu