Inklusionsbetriebe
- Aktuelle Fördergrundsätze des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg für die Förderung von Inklusionsbetrieben
- Ausführungsrichtlinie AlleImBetrieb
- Das umfangreiche Produkt- und Dienstleistungsangebot der baden-württembergischen Inklusionsunternehmen
NEU: mit IU-Finder - Informationen des KVJS
Inklusionsbetriebe können rechtlich selbstständige Inklusionsunternehmen (IU) sein oder unselbstständige Inklusionsabteilungen oder Inklusionsbetriebe.
Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit besonderen Vermittlungshemmnissen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse des allgemeinen Arbeitsmarktes. Zudem erhalten sie arbeitsbegleitende Betreuung, berufliche Weiterbildung und die Teilnahmemöglichkeit an außerbetrieblichen Trainings- und Bildungsmaßnahmen. Sie sollen sich so für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt qualifizieren. Das Angebot der Inklusionsunternehmen gilt auch für behinderte oder von Behinderung bedrohte psychisch kranke Menschen.
Das Integrationsamt fördert Aufbau, Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung und die betriebswirtschaftliche Beratung von Inklusionsbetrieben. Dazu zählen beispielsweise bauliche Maßnahmen und die Anschaffung von Maschinen, EDV-Ausstattungen, Einrichtungsgegenständen oder Kosten für ein Gründungsgutachten.
Auch rechtlich unselbstständige Inklusionsbetriebe oder Inklusionsabteilungen von privaten Unternehmen oder öffentlichen Arbeitgebern können vom Integrationsamt gefördert werden.