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Aktuelles

24 h Lieferantenwechsel - Achtung: Keine rückwirkenden Strom-Umzüge mehr möglich!

Erstelldatum02.12.2025

Weitreichende Änderungen zum 6. Juni 2025 - Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug 14 Tage im Voraus mit!

24 h Lieferantenwechsel - Was gibt es bei Umzügen und Eigentümerwechsel zu beachten?

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche EU-Richtlinien für die An- und Abmeldung beim Stromversorger. Eine An- und Abmeldung ist nur noch in die Zukunft möglich.

Das heißt: Wenn Sie einen Auszug/Umzug oder einen Kauf/Verkauf planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus beim Energieversorger anmelden bzw. kündigen. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Dabei müssen Sie folgende Fristen beachten:

  • Sie können sich für den folgenden Werktag abmelden.
  • Sie können sich für den übernächsten Werktag anmelden.

Warum ist eine rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich? Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend abzumelden. Wenn Sie wissen, dass Sie um-/ausziehen bzw. kaufen/verkaufen werden, müssen Sie uns rechtzeitig darüber informieren.

Wann muss ich einen Umzug/Kauf/Verkauf melden? Vertraglich sind Sie laut AGB verpflichtet, einen Umzug/Kauf/Verkauf mit einer Mindestfrist von 10 Werktagen vor Umzugstermin zu melden. In der Regel ist die Beendigung eines Mietvertrages oder der Verkauf eines Objektes früher bekannt. Je früher Sie sich also melden, umso besser. Bitte beachten Sie dabei, dass Meldungen nur an Werktagen bearbeitet werden. Den Endzählerstand bitten wir Sie uns zum Stichtag zu übermitteln.

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?

Melden Sie den Auszug/Verkauf bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der wirksamen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters/Käufers in Rechnung gestellt wird.

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde? Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter/Eigentümer oder Verkäufer zu vermeiden.