Plakatiergenehmigung
Der Veranstalter muss die Plakatierung schriflich bei der Gemeindeverwaltung Hardt beantragen und erhält dann pro Plakat einen Plakatiergenehmigungsaufkleber, der gut sichtbar am Plakat anzubringen ist. Jeder Veranstalter darf für seine Veranstaltung mit max. 5 Plakaten in der Gemeinde Hardt werben.
Die Plakate dürfen max. die Größe DIN A 1 haben.
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Sachbearbeitung Hauptamt
Gebühr: 10,00 Euro für 5 Plakate