Onlinestadtführer "Hürdenlos"26.01.2018


Öffentliche Einrichtungen und Geschäfte wie zum Beispiel Rathäuser, Restaurants, Hotels, Schwimmbäder oder Bäckereien sollten für alle Menschen, Kinder, Erwachsene und Senioren, mit und ohne Behinderung, gleichermaßen zugänglich und nutzbar sein. Dies gilt für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, für Menschen mit chronischen Erkrankungen, mit Sinnesbehinderungen oder kognitiven Schwierigkeiten. Allen Menschen ist ein weitgehend selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
 
Das Inklusionsprojekt GIEB richtet vor diesem Hintergrund in Kooperation mit dem Kreisbehindertenbeauftragten, Herrn Winkler, den Onlinestadtführer „Hürdenlos“ im Landkreis Rottweil ein. Dort sollen alle Dienstleistungsbetriebe, die überwiegend barrierefrei sind, erfasst und veröffentlicht werden. Welche Geschäfte und Gebäude in Hardt barrierefrei sind, wird am 05. und 19. Februar 2018 durch Herrn Winkler in Kooperation mit der vierten Klasse der Grundschule Hardt und Frau Albert überprüft. Die Überprüfungen erfolgen selbstverständlich nach Datenschutzrichtlinien und nach Einwilligung.
 
Durch den Onlinestadtführer „Hürdenlos“ können sich sowohl Menschen aus der Umgebung, als auch Gäste von außerhalb über die Gegebenheiten in unserer Gemeinde informieren. Mit der Teilnahme an diesem Projekte verbessern wir die Teilhabemöglichkeiten aller Menschen am gesellschaftlichen Leben, sorgen nachhaltig für inklusive Strukturen und fördern die Attraktivität unserer Gemeinde.
 
Wir würden uns daher sehr freuen, wenn viele Geschäfte und Einrichtungen an den Überprüfungen teilnehmen und dadurch die Umsetzung des Onlinestadtführers unterstützen.
 
HIER   gelangen Sie zu den bereits erfassten Einrichtungen in der Gemeinde Hardt

Pressebericht vom Startschuss des Projekts

Weitere Informationen finden Sie unter:
 www.huerdenlos.de
www.gieb-rottweil.de

 
Gemeindeverwaltung